- Ansammlungsrückstellung
- Begriff des Steuerbilanzrechts. Rückstellungen für Verpflichtungen, für deren Entstehung wirtschaftlich der laufende Betrieb ursächlich ist (§ 6 I Nr.3a, d EStG). Solche Rückstellungen sind steuerlich zeitanteilig in gleichen Raten anzusammeln.- Beispiel: A. für die Verpflichtung, ein Kernkraft stillzulegen und zu entsorgen.
Lexikon der Economics. 2013.