Ansammlungsrückstellung

Ansammlungsrückstellung
Begriff des Steuerbilanzrechts. Rückstellungen für Verpflichtungen, für deren Entstehung wirtschaftlich der laufende Betrieb ursächlich ist (§ 6 I Nr.3a, d EStG). Solche Rückstellungen sind steuerlich zeitanteilig in gleichen Raten anzusammeln.
- Beispiel: A. für die Verpflichtung, ein Kernkraft stillzulegen und zu entsorgen.

Lexikon der Economics. 2013.

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